Für alleinstehende Frauen mit Kindern gab es früher nicht viele Optionen. Fabrikarbeiterinnengaben ihre Kinder oft in Obhut oder ließen sie allein zuhause. Dienstmägde und Ammen gaben ihre Kinder in Pflege. Eine Frau, deren Ehemann starb, konnte sich erneut verheiraten, um ihren und der Kinder Unterhalt zu sichern. Doch was geschah, wenn der Mann im Gefängnis sass?
Im Jahr 1783 kam es zu einem Streit zwischen den Brüdern Jürgen und Bals. Letztlich zog Jürgen seinem Bruder eine Feuerzange aus Eisen über den Schädel. Das gab zwei blutende Wunden. Zunächst schien es Bals ansonsten gut zu gehen, aber er starb nach wenigen Stunden an einer Gehirnerschütterung und einer inneren Blutung. (Interessierte können die Geschichte hiernachlesen.)
Der Prozess gegen Jürgen dauerte ein Jahr. Während dessen saß er im finsteren Kerker und seine Frau Maria musste zusehen, wie sie mit den fünf Kindern im Alter von 4 bis 18 Jahren ohne ihn klar kam. Die Verteidigung plädierte auf unschuldig und argumentierte zudem, dass selbst im Falle der Schuld die einjährige Haft bereits Strafe genug sei. Die Verteidigung ...
"... fügte ausserdem noch hinzu, daß, wenn Inquisit, der mit seiner noch lebenden Frau viele Kinder hätte, die dieselbe schon seit einem Jahre hätte allein mit ihrer Händearbeit ernähren müssen, und es ferner nicht mehr in ihren Kräften stünde, solches thun zu können, zumalen, da derjenige Bauer, in dessen Kotten sie wohnten, und dem sie in der herannahenden Erndte helfen müsten, ihr schon deklariret hätte, daß, wenn ihr Mann nicht vor der Erndte wieder loß käme, sie den Kotten räumen sollte, auch nur in eine halbjährige Zuchthausstrafe verdammt würde, dessen Ehefrau und Kinder dadurch gänzlich unglüklich gemacht und an den Bettelstab gebracht würden, und bat endlich, auch aus diesem Grunde Mitleiden mit diesem Inquisiten und dessen Frau und Kindern zu haben, und mit dem fordersamsten so zu erkennen, wie in der unter den 12ten Iulii übergebenen Defensionsschrift gebeten worden."
Leipziger Magazin für Rechtsgelehrte, herausgegeben von C. A. Günther und C. F. Otto. Dritter Band. Leipzig, 1786. S. 110ff
Jürgen war Bauer und Untervogt gewesen. Als solcher hatte er eine wichtige soziale Stellung inne. Dass Maria nach seiner Verhaftung in einen Kotten ziehen musste, spricht Bände darüber, welche gesellschaftlichen Folgen die Tat eines Mannes für seine Frau hatte.
(Ein Kotten ist ein kleines Häuschen, das zu einem Bauernhof gehört. Darin wohnten für gewöhnlich die Taglöhner*innen. Diese standen tiefer als festangestellte Mägde und Knechte. Es waren Hilfskräfte, die nach Bedarf eingesetzt und eben auch nur dann bezahlt wurden.)
Wir müssen annehmen, dass Jürgen als Bauer einen Hof besessen hatte. Offensichtlich wurde Maria nicht gestattet, diesen nach seiner Verhaftung alleine weiter zu führen. Neu heiraten und so den Hof behalten, konnte sie auch nicht, denn Scheidung war nicht möglich.
Jürgen wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Wie es Maria in der Zeit erging, ist nicht überliefert. Ihr jüngstes Kind starb 1785 noch vor seinem 6. Geburtstag. Jürgen muss 1788 oder 1789 entlassen worden sein. Maria starb am 27. August 1790 mit nur 49 Jahren. Jürgen heiratete im März 1791 erneut. Er wurde 67 Jahre alt.
Ich will nicht behaupten, dass der Kerker für Jürgen nicht schlimm war. Aber Maria wurde härter bestraft als er.