Dieses "Gespräch" ist eine Zusammenstellung von Texten aus folgenden Büchern:
- Dr. Ziegelroth, A-B-C für junge Mütter, 1914
- Dr. W. Liepmann, Die Frau - was sie von Körper und Kind wissen muß, 1914
- Dr. med. Paul Croner, Ich und mein Mütterlein, 1915
Meine Herren, was ist das Impfgesetz und wie stehen Sie dazu?
Croner: Dieses Gesetz bestimmt, daß zu impfen sind: 1. Alle Kinder bis zum Dezember des Jahres, in dem sie ihr erstes Jahr vollenden; 2. in dem sie ihr zwölftes Jahr vollenden; 3. alle jungen Männer, die in das Heer eintreten; 4. alle Personen, die verdächtig sind, mit Pockenkranken in Berührung gekommen zu sein.
Frauen werden also nur zweimal geimpft, weil man sie später leider nicht mehr recht fassen kann.
Ziegelroth: Haben die Kinder die Beschwerden des ersten Zahnens und des Entwöhnens glücklich hinter sich, dann harret ihrer der Impfzwang. Die Impfung soll die jungen Staatsbürger vor der bösen Pockenkrankheit schützen. [Ich halte] diese Impfung weder für nötig noch auch für zweckmäßig.
Liepmann: Sie alle wissen, daß es eine Reihe von ansteckenden Krankheiten gibt, deren einmaliges Überstehen dem Körper einen nahezu sicheren Schutz gegen eine nochmalige Erkrankung verleiht. Um nur zwei Beispiele zu erwähnen: Masern und Scharlach. Zu diesen Erkrankungen gehören auch die echten Pocken, die früher eine Geißel des Menschengeschlechtes, jetzt dank der Impfung für Deutschland als nahezu gefahrlos anzusehen sind. Dreierlei müssen wir uns jetzt vor Augen führen: Erstens das Wesen der Impfung überhaupt; zweitens ist der Nutzen der Impfung erwiesen, drittens sind Gefahren, und welche, mit der Impfung verbunden?
Gut, dann fangen wir von vorne an. Woher haben wir die Impfung und was macht sie?
Croner: Schon lange hatte man die Schutzeigenschaft der überstandenen Erkrankung benutzt und hatte bei milden Epidemien den nicht Befallenen eine Ansteckungsmöglichkeit gegeben, damit sie die Pocken auch in der milden Form bekämen. Doch war das eine sehr riskante Sache, denn voraussehen ließ sich das Resultat nie genau, und zahlreiche Todesfälle kamen vor.
Liepmann: Es war im Jahre 1798, als ein englischer Arzt, Jenner, zum ersten Male nach jahrelangen Versuchen die Impfung der breiten Öffentlichkeit empfahl. Man wußte schon lange, daß Leute, deren entstellte, mit Pockennarben bedeckte Gesichter deutlich zeigten, daß sie diese furchtbare Krankheit mit dem Leben überstanden hatten, bei neuen Pockenepidemien gegen diese Erkrankung geschützt waren. Außerdem war es eine alte Bauernerfahrung, daß Melkmädchen, die sich am Euter pockenkranker Kühe an den Händen solche Kuhpockenpusteln geholt hatten, ebenfalls nicht von den echten Menschenpocken befallen wurden. So lag denn nichts näher, als diese unschuldigen Kuhpocken dazu zu benützen, den Menschen durch die Impfung einen sicheren Schutz gegen diese mörderische Völkergeißel zu verleihen.
Diese Impfung war zunächst freiwillig. Wann wurde sie zur Pflicht?
Ziegelroth: Das Impfgesetz ist im Jahre 1874 in Preußen eingeführt worden. Es ist unter dem Eindrucke der furchtbaren Pockenempidemie erlassen worden, die 1870-73 in Mitteleuropa herrschte - herrschte gerade in wohldurchimpfter Bevölkerung. Das Impfgesetz trägt ganz den Charakter eines Angstproduktes, so daß schon damals die besonnenen Geister der Volksvertretung dagegen waren. Die Angst ist immer ein schlechter Ratgeber und ein noch schlechterer Gesetzgeber. Und so kam es, daß in den letzten 30 Jahren, wo ruhige Erwägung Platz greifen konnte, die Schwächen jenes Gesetzes immer klarer zutage traten.
Liepmann: Als in der Geburtsstunde unseres Deutschen Reiches deutsche Fahnen und Standarten auf Frankreichs Erde flatterten, erstand den deutschen Heeren ein mächtiger Verbündeter: die Pocken. Sie würgten mehr der heldenmütigen, ihr Land verteidigenden Franzosen dahin, als die deutschen Kartätschen und Granaten, mehr als die Gewehre und Bajonette der deutschen Infanterie und die gefürchteten Lanzen der preußischen Ulanen. Und unsere braven Truppen, die alle geimpft waren, blieben nahezu verschont vor den Pocken, obwohl sie in französischen Quartieren häufig genug mit vielen Pockenkranken in Berührung kamen. Anders lag es aber mit der Zivilbevölkerung; diese war nicht geimpft, und so entstand durch die große Zahl der pockenkranken französischen Gefangenen in Deutschland eine Seuche, deren Umfang nicht unbeträchtlich war.
Dann streiten Sie also insbesondere über den zweiten Punkt, den Nutzen der Impfung?
Ziegelroth: Schon die einfache Tatsache, daß in den 70er Jahren die Pockenepidemie so verheerend auftreten konnte trotzdem der größte Teil der Bevölkerung regelmäßig "durchgeimpft" war, hätte dem Gesetzgeber zu denken geben sollen.
In Bayern z. B. wurde seit 1807 die allgemeine Impfung mit großer Strenge durchgeführt. Es erkankten daselbst 1871: 29429 Geimpfte, von diesen starben gegen 4000, d. i. an 14%. Mit andern Worten: in dem Lande, in welchem die Jenner'sche Impfung auf's beste gehandhabt worden war, unter einer Bevölkerung, die in 7 Jahrzehnten völlig, vom Jenner'schen Standpunkte aus geradezu ideal durchgeimpft war, brach eine Pockenepidemie aus, wie sie fürchterlicher auch vor Jenner's Auftreten nicht häufig war.
Croner: Wie wenige von uns Ärzten haben noch schwarze Pocken in ihrem Leben gesehen! Die Krankheit, die verheerend Stadt und Land durchzog, ist fast verschwunden, unbekannt überall da, wo die Einimpfung der Kuhpocken zwangsweise und rücksichtslos ausgeübt wird. Allerding dauert der Schutz nicht das ganze Leben hindurch, sondern nur zirka sechs Jahre. Deshalb sehen wir, daß, wenn die Pocken aus einem der Nachbarländer, in dem kein Impfzwang herrscht, eingeschleppt wurden, auch von den Geimpften einige erkankten, immer aber ganz leicht. Darum ist es Gesetz, daß die Impfung mehrfach im Leben stattzufinden hat.
Ziegelroth: Wenn die Pocken jetzt seltener sind als früher, so liegt es nicht daran, daß die Impfung so verbreitet ist, sondern daran, daß jede derartige Krankheit, wie z.B. die Pest, so auch die Pocken im Laufe der Zeit immer seltener werden, bis sie, wenigstens periodisch, ganz verschwinden.
Croner: Dieses Gesetz gilt seit dem Jahre 1874. Sehen wir seine Wirkung: In der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts starben 10-60 auf 10 000 Einwohner, 1871 noch 26. Damals waren die deutschen Soldaten schon meist geimpft, die französischen noch gar nicht. Von den Deutschen starben 297, von den Franzosen 23 400 Mann. Jetzt, seitdem also das Impfgesetz seit 30 Jahren durchgeführt wird, erkranken an Pocken bei uns 0,002 auf 10 000 Menschen oder 2 auf eine Million. In ganz Deutschland starben 1904 drei Menschen, in England, wo die Gewissensklausel besteht, wo also jemand seine Kinder nicht zu impfen lassen braucht, wenn er aus irgendeinem Grunde dagegen ist, 208, in Italien Tausende, in Rußland Zehntausende.
Liepmann: Ist Ihnen dieses historische Beispiel noch nicht schlagend genug, so mögen Ihnen die nebenstehenden Zeichnungen der Pockenfälle in Dresden und Prag die letzten Zweifel schwinden lassen (Fig. 52. u. 53). Bis zum Jahre 1874, das heißt vor der Einführung des Impfgesetzes, in Dresden wie in Prag zahlreiches Auftreten der Pocken, nach Einführung des Gesetzes Verschwinden der Seuche in Dresden, während sie in Prag nahezu unvermindert fortbesteht.
Da wir von Ländern mit höchst unvollkommenem Impfschutz, wie Österreich und Rußland, umgeben sind, so würden wir auch heute noch ständig in Gefahr leben, durch Einschleppung von neuem diese Seuche als Volksgeißel bei uns aufflammen zu sehen.
Dann kommen wir zum dritten Punkt: Gehen Gefahren von der Impfung aus?
Ziegelroth: Der Impfzwang ist ein Gesetz, das geradezu die Aufforderung zur Übertretung in sich schließt. Denn wer will einen Stein auf eine Mutter werfen, die womöglich vor kurzem ein Kind durch irgend eine Impfkrankheit verloren hat und die nun alle Hebel in Bewegung setzt, ihre übrigen Kinder vor einem ähnlichen Schicksal zu bewahren, die Impfung, das Impfgesetzt zu umgehen. Und die Zahl der Kinder, die direkt durch die Impfung krank wird, ist eine sehr erhebliche.
Liepmann: Vielleicht ist die beste Antwort, die ich Ihnen darauf geben kann: es gab solche Gefahren. Seit dem Jahre 1899 darf zur Impfung nur in staatlichen Instituten mit allen Mitteln moderner Gesundheitspflege und Reinlichkeit hergestellte Kuhpockenlymphe verwendet werden. Eine Übertragung von Syphilis, die früher gelegentlich vorkam, wird so sicher vermieden, da die Kühe keine Syphilis haben.
Ziegelroth: Die sogenannten Präventiv- oder Schutz-Impfungen bei Schafen und Rindern, die aus ähnlichen Erwägungen wie die Impfung beim Menschen eine zeitlang zum angeblichen Schutze gegen Milzbrand usw. geübt wurden, sind schnell als schädlich erkannt und verlassen worden. Es steht zu hoffen, daß auch die Impfung bei den Menschen über kurz oder lang aufgegeben werde. Wenigstens aber sollte man den Impfzwang, der für viele Eltern und Ärzte oft ein böser Gewissenszwang wird, so bald als möglich aufheben.
Croner: Natürlich ist es nicht angenehm für die Mutter, wenn dem Baby, das bisher stets gesund war, nun einige Ritze in den Arm gemacht werden, wenn es dabei schreit, und wenn die Mutter nun weiß, daß es in 8-10 Tagen unruhig schlafen wird. Das muß man aber um den für den einzelnen wie für die Allgemeinheit so überaus wichtigen Zweck sich schon gefallen lassen.
Was raten Sie denn nun Eltern in Bezug auf die Pockenimpfung?
Ziegelroth: Es unterliegt, meine ich, auch für die Impffreunde keinem Zweifel, daß, wenn all das Geld und all die Mühe, die zur Durchführung des Impfzwanges nötig sind, für öffentliche und häusliche Gesundheitspflege aufgeboten würden, wenn man aus diesen Mitteln entsprechende Belehrungen des Volkes, Bäder, öffentliche Gärten, gute Nahrung für die Bedürtigen usw. schaffen würde, daß dann die Pocken noch schneller sich von uns verabschieden würden.
Große hygienische Reformen können nur durch das Zusammenwirken und den ehrlichen Willen aller entstehen. Bis dahin aber heißt es, sich mit dem nun einmal bestehenden Impfzwang abzufinden, dem Gesetze, wo es nicht anders geht, und bis es aufgehoben, zu gehorchen - so schweren Herzens die Mutter es auch tut. Um Impfschäden möglichst zu vermeiden, um die mit Recht gefürchtete Impfrose (Erysipel), um eine immerhin mögliche Übertragung von Krankheiten und Blutvergiftung tunlichst zu verhüten, beachte man folgendes:
1. Man beeile sich nicht allzusehr mit dem Impfen, lasse sich ruhig einigemale mahnen. Je älter das Kind ungeimpft bleibt, desto besser.
2. Nie lasse dein Kind, wenn es krank oder schwächlich ist, impfen. Das Gesetz selber will das nicht.
Liepmann: Bei schwächlichen und zarten Kindern, besonders aber bei solchen mit Hautkrankheiten, fragen Sie zunächst Ihren Arzt, ob die Impfung nicht lieber hinausgeschoben werden soll, das erlaubt auf ein ärztliches Attest hin das Gesetz. Und es ist wichtig, daß Sie das wissen!
Ziegelroth: 3. Dulde nie, daß deinem Kinde die von einem andern Kinde abgeimpfte Lymphe eingeimpft werde, lasse dein Kind vielmehr nur mit frischer Kälberlymphe impfen.
Croner: Durch die Pockenimpfung konnte Tuberkulose und Syphilis übertragen werden. Es ist jetzt verboten, menschliche Lymphe zu gebrauchen, es wird nur Kalbslymphe verwandt. Eine Übertragung ist also nunmehr ausgeschlossen.
Ziegelroth: Wir nehmen jetzt allenthalben zum Impfen die Lymphe von Kälbern, und wenn die Kälber noch so sorgfältig ärztlich untersucht, und von noch so vielen Tierärzten als völlig gesund befunden werden, ehe man die von ihnen gewonnene Lymphe benutzt: den Keim zur Tuberkulose kann das Kalb jedenfalls haben, und diesen Keim auf unsere armen Kinder übertragen.
Ziegelroth: 4. Achte stets darauf, daß Impfstelle und Impflanzette stets unmittelbar vor der Impfung /sorgfältig/ gesäubert seien. - Noch besser impft man stets mit einer neuen, desinfizierten Stahlfeder.
5. Um Impf-Rose (Erysipel), Eiterfieber, Entzündung und Vereiterung der Achseldrüsen, Blutvergiftung usw. tunlichst zu verhüten, bedecke den betreffenden Arm gleich mit einem feuchten Aufschlag und wickle ungefärbten Flanell darum. Wechsele diesen Aufschlag alle vier Stunden - nachts bleibt er acht Stunden liegen. Aufschlag und Wasser müssen selbstverständlich völlig sauber sein. Der Aufschlag ist vor jedem Auflegen sorgsam auszuwaschen.
Croner: Verlauf der Impfung und der Kuhpocken. Der Arzt macht vier seichte Ritze in den Arm und streicht dabei die Lymphe ein. Am dritten Tage bilden sich rote Knötchen, aus denen sich Blasen entwickeln, die zuerst hell sind, dann trüb-gelb werden. Der rote Hof um die Bläschen vergrößert sich. So sieht die Impfstelle am achten Tage aus. Von diesem Tage bis zum zehnten fiebert das Kind meist und ist ungnädig. Dann trocknen die Blasen ein, entweder, wenn die Decke der Blasen unversehrt geblieben ist, mit einem schwarzen Schorf, sonst unter Bildung eines kleinen Geschwürs, das dann abheilt und eine Narbe hinterläßt.
Meist macht der Arzt die erste Impfung am rechten, die zweite Impfung am linken Oberarm. Die Mütter von Töchtern haben nun immer Angst, die vier kleinen Narben könnten einst der Schönheit des Décolleté der jungen Damen Abbruch tun. Daher wählt mancher Arzt auch die Waden, den Bauch, den Rücken, den Oberschenkel. Auch bei der zweiten Impfung kann man am Arm impfen, weil sich da meist keine Blasen und keine Narben bilden, sondern nur Knötchen. Aber der Arzt kann sich da dem Wunsche der Mutter fügen.
Zum Abschluss möchte ich noch von Ihnen wissen, für wie notwendig Sie die Diskussion um den Impfzwang finden.
Ziegelroth: Am 8. Mai 1896 beschloß der Deutsche Reichstag "eine freie Kommission von Vertretern und Gegnern der Impfung und des Impfzwanges zu berufen zum Zweck der Prüfung, ob die Voraussetzungen, unter denen das Impfgesetzt von 1874 zustande gekommen sei, noch zuträfen." (Antrag Förster-Metzner.)
Leider ist dieser Reichstagsbeschluß nie zur Ausführung gelangt. Auch die ehrlichen Freunde des Impfgesetzes mußten eigentlich ein Interesse daran haben, daß jene Beratung stattfand; denn wenn das Impfgesetz gut war, dann mußte es ja doppelt herrlich und gerechtfertigt aus der Beratung erstehen. Durch den Bundesrat wurde jede Diskussion darüber vereitelt. Zwei Jahre nach jenem Reichstagsbeschlusse berief der Bundesrat dem Drängen der Impfgegner gehorchend, eine Kommission. Aber was für eine! Nicht eine Kommission im Sinne des Reichstagsbeschlusses, zur Prüfung ob das Impfgesetz gut oder schlecht sei, zu Recht oder Unrecht besteht, sondern der Kommission wurden einige "Verbesserungen" in der Technik des Impfgeschäftes zur Beratung vorgelegt.
Warum scheute der Bundesrat resp. die ihn beratende Medizinalberhörde die eingehende Diskussion über die Berechtigung des Impfgesetzes? Oder hält man jede Beratung darüber für überflüssig? Ein solcher Fanatismus in den maßgebenden Kreisen wäre sehr zu beklagen. Denn wohl gibt es eine ganze Reihe schwerer, wissenschaftlich unanfechtbarer Bedenken gegen Impfung und Impfgesetz.
Croner: Sieht man sich diese Zahlen an, sieht man den Segen an der Bevölkerung, den dies Gesetz zur Folge hatte, bedenkt man die furchtbaren Qualen, die ein Pockenkranker durchzumachen, die Entstellungen, die er für sein ganzes Leben zu tragen hatte, so versteht man nicht, wie die starke Gegnerschaft gegen diese Verordnung zustande kommen konnte. Wir müssen natürlich die Gegener hier unerörtert lassen, die in diese rein medizinische Frage in albernster Weise Parteiinteressen hineintragen. Sachlich sind folgende Einwände: Durch die Pockenimpfung konnte Tuberkulose und Syphilis übertragen werden. Es ist jetzt verboten, menschliche Lymphe zu gebrauchen, es wird nur Kalbslymphe verwandt. Eine Übertragung ist also nunmehr ausgeschlossen. Alle Arten Krankheiten, Drüsenschwellungen, Rachitis sollten im Anschluß an die Impfung entstehen: Da ist wieder eine Verwechslung des "nachdem, deswegen". Kinder werden immer Rachitis und Skrofulose und Verdauungsstörungen bekommen, mit und ohne Impfung. Diese Erkrankungen treten gerade um die Zeit der Impfung zum erstenmal deutlich auf. Durch die Ansammlung von Kindern sollen Kinderkrankheiten übertragen werden. Und die Spielplätze, die Krippen, in denen die Kinder täglich sind? Jede Frau kann ja für 2-3 Mark ihr Kind auch beim Privatarzt impfen lassen, soviel gibt sie doch für ein Faschingsvergnügen reichlich und gern aus! Ist ein Kind schwächlich oder hat es Ausschlag, so daß in der Tat das Überstehen der leichten Kuhblattern nicht gleichgültig ist, so wird es ohne weiteres von der Impfung befreit.
Es gibt also keinen einzigen triftigen Grund, der auch nur entfernte Beweiskraft hätte, um die Impfgegnerschaft zu stützen.
Gibt es noch etwas, das Sie abschließend sagen möchten?
Ziegelroth: Selbst wenn es demnach wahr wäre, daß die Impfung gegen die Pocken schützte, müßte es doch offenbar einen Zeitpunkt geben, wo die Pocken aufhören, für uns eine Gefahr zu sein, wo die Impfung mithin "überflüssig" wird, das Impfgesetz aufgehoben, ja die Impfung direkt verboten werden müßte.
Liepmann: Das Ziel aber, das uns vorschwebt, ist nicht die Einschränkung, sondern die Ausdehnung des Impfzwanges auf den ganzen Erdball; dann erst, wenn allüberall dadurch die Pockenseuche zum Verschwinden gebracht würde, könnte man auch bei uns auf die Impfung verzichten.
Wie ging es dann weiter?
Österreich: Wir haben die Pockenimpfung 1939 zur Pflicht gemacht.
Schweiz: Wir haben die Pockenimpfung 1972 abgeschafft. Unseren letzten Pockenfall hatten wir 40 Jahre zuvor.
BRD: Wir hatten 1972 unseren letzten Pockenfall. Er war aus einem anderen Land eingeschleppt worden.1976 haben wir die Pockenimpfung abgeschafft.
DDR: Wir haben das 1977 getan.
Österreich: Wir haben auf das OK der WHO gewartet und die Impfung 1981 abgeschafft.
Weltgesundheitsorganisation (WHO): Die Pocken wurden am 8. Mai 1980 als ausgerottet deklariert.
Ich danke Ihnen für dieses Gespräch.