Gebührenordnung für Hebammen 1875
In einem Hebammenkalender für das Jahr 1879 habe ich die Gebührenordnung für Hebammen aus den Jahren 1875 (Preußen) und 1876 (Königreich Württemberg) gefunden. Für die bessere Vergleichbarkeit habe ich die Beträge umgerechnet. 1 Mark im Jahr 1875 entspricht 6,80 Euro im Jahr 2020. Quelle